Es hat sich noch nicht überall herumgesprochen, daher hier nochmal der Hinweis für alle E-Mail-Werber und Newsletterversender:
BGH, Beschluss vom 20.05.2009 – Az. I ZR 218/07 E-Mail-Werbung II: “Bereits die einmalige Zusendung einer Werbe-E-Mail ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten kann einen rechtswidrigen Eingriff in das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb darstellen.” Dazu mehr …
Wer also per E-Mail Werbe- oder PR-Botschaften an seine Kunden schicken möchte, sollte sich vorher deren Einverständnis holen.
